DAX – Tageschart Ichimoku-Analyse

Ichimoku Kinko Hyo
Ichi­mo­ku AnalyseDax Tages­chart 21.03.2022

Kom­men­tar:
Ein Eröff­nungs­gap mit einem Minus von 14 Punk­ten, eine wei­ße Ker­ze mit einem Plus von 25 Punk­ten oder Plus 0,2%.
Nein - das ist kein Ham­mer, son­dern "nur" ein Doji. Weil: Ein Ham­mer wird am Ende einer Abwärts­be­we­gung aus­ge­bil­det - und die­se vor­aus­lau­fen­de Abwärts­be­we­gung fehlt!
Und dass der Umsatz hoch ist, ist dem Ver­falls­tag geschul­det.
Also die­sen Frei­tags-Doji erst mal nicht über­be­wer­ten!
Was ist noch pas­siert? Es wur­de ein tie­fe­res Hoch und ein tie­fe­res Tief aus­ge­bil­det, eine lan­ge Akku­mu­la­ti­ons­lun­te, und von dem unte­ren Gap wur­den eini­ge Punk­te zugemacht.

Im Wochen­chart hat der DAX eine zwei­te, wei­ße Wochen­ker­ze aus­ge­bil­det. Der Wochen­schluss­kurs liegt in der Wochen­wol­ke, über Wochen-Kijun und Wochen-Ten­kan. Die Ichi­mo­ku-Signa­le im Wochen­chart haben sich ver­än­dert auf 2 x Long, 2 x Short und 1 x Neu­tral, also in der Sum­me auf Neu­tral.
Damit ändert sich nix an der Ein­schät­zung: Noch hat die Auf­wärts­kor­rek­tur Platz nach oben, aber der alter­na­ti­ve Wave-Count, dass schon ein Auf­wärts­im­puls gestar­tet wur­de, ist auch möglich. 

Ichi­mo­ku-Signa­le im Tages­chart: 4 x Short, 1 x Neutral

  1. Kurs unter der Wolke
  2. Kurs über Kijun
  3. Chi­kou unter sei­ner Ker­ze und unter sei­ner der Wolke
  4. Ten­kan unter Kijun
  5. Sen­kou 1 unter Sen­kou 2
Unter­stüt­zun­gen14.109 (Gap Oberkante)13.990 (Kijun)13.974 (Gap Unterkante)13.612 (Ten­kan)
Wider­stän­de14.553 (Hoch 16.03.)14.567-14.586 (Gap)15.030 (79% + Widerstand)14.378 (Unter­kan­te Wolke)

Stra­te­gie
Der Ver­falls-Doji hat nix an der Ein­schät­zung geän­dert. Ent­we­der steht das Ende der Auf­wärts­kor­rek­tur ab dem 07.03. an - oder am 07.03. ist bereits ein Auf­wärts­im­puls gestar­tet. ABSICHERN!!!

ACHTUNG: Bis ein­schließ­lich 25.03. US-Eröff­nung um 14:30 Uhr

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Die Ana­ly­se dient nur zu Aus­bil­dungs­zwe­cken und nicht als kon­kre­te Han­dels­emp­feh­lung. Eine Haf­tung für Ver­mö­gens­schä­den ist ausgeschlossen.

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