DAX – Tageschart Ichimoku-Analyse

Ichimoku Kinko Hyo
Ichi­mo­ku AnalyseDax Tages­chart 14.04.2022

Kom­men­tar:
Ein Eröff­nungs­gap mit einem Minus von 62 Punk­ten, ein (wei­ßer) Doji mit einem Minus von 49 Punk­ten oder Minus 0,3%.
Der DAX hat einen Insi­de-Day an den 38% und in der Wol­ke aus­ge­bil­det. An der Zukunfts­wol­ke gab es ein Gol­den Cross - Sen­kou Span A notiert wie­der über Sen­kou Span B. Auf neu-deutsch heißt das: The cloud is flip­ping around
Im Tages­chart lässt sich ab dem Hoch vom 29.03. ein 5-Tei­ler abzäh­len. Damit könn­te nun die Wel­le 1 der 3 been­det sein, eine auf­wärts-gerich­te­te 2 der 3 soll­te nun fol­gen. Eine Wel­le 2 kann bis zu 99% der Wel­le 1 kor­ri­gie­ren. Stimmt die­se Annah­me, dann hat die Wel­le 2 Platz bis knapp unter die 14.925 Punk­te.
Damit gibt es wie­der kei­ne Ände­rung: Die Wel­le 1 und Wel­le 2 sind been­det, es läuft die Wel­le 3. Solan­ge der DAX unter den 14.925 bleibt, muss die­ser Wave-Count nicht ange­passt werden.

Ichi­mo­ku-Signa­le im Tages­chart: 4 x Long, 1 x Neutral

  1. Kurs in der Wolke
  2. Kurs über Kijun
  3. Chi­kou über sei­ner Ker­ze und unter sei­ner der Wolke
  4. Ten­kan über Kijun
  5. Sen­kou 1 über Sen­kou 2
Unter­stüt­zun­gen14.062 (Kijun)13.887 (Tief 12.04.)13.750 (Unter­kan­te Wolke)13.682 (50%)
Wider­stän­de14.245 (Ten­kan)14.362 (Ober­kan­te Wolke)14.603 (Hoch 05.04.)14.925 (Hoch 29.03.)

Stra­te­gie
Kei­ne Ände­rung an der Ein­schät­zung: Der DAX hat einen 5-Tei­ler abwärts aus­ge­bil­det, nun soll­te eine Auf­wärts­kor­rek­tur fol­gen. Solan­ge der DAX unter dem Hoch vom 29.03. = 14.925 Punk­te bleibt, ist er Short und der Wave-Count muss nicht ange­passt wer­den. Die Wel­le 3 läuft! ABSICHERN!!!

ACHTUNG: Don­ners­tag ist die EZB an der Rei­he - und Frei­tag sind fast alle Bör­sen wegen Kar­frei­tag geschlos­sen! Oster­mon­tag sind dann auch in Deutsch­land die Bör­sen geschlossen.

Kursziele bestimmen mit Fibonacci

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Die Ana­ly­se dient nur zu Aus­bil­dungs­zwe­cken und nicht als kon­kre­te Han­dels­emp­feh­lung. Eine Haf­tung für Ver­mö­gens­schä­den ist ausgeschlossen.

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