Die Sahm-Rule: Ein bewährter Rezessionsindikator in außergewöhnlichen Zeiten

Wirt­schaft­li­che Rezes­sio­nen sind Peri­oden eines erheb­li­chen Rück­gangs der Wirt­schafts­tä­tig­keit und stel­len Öko­no­men und poli­ti­sche Ent­schei­dungs­trä­ger immer wie­der vor die Her­aus­for­de­rung, sie recht­zei­tig zu erken­nen. Unter den ver­schie­de­nen Instru­men­ten zur Erken­nung von Rezes­sio­nen zeich­net sich die Sahm-Rule durch ihre Ein­fach­heit und empi­ri­sche Zuver­läs­sig­keit aus. Sie wur­de von Clau­dia Sahm, einer ehe­ma­li­gen Öko­no­min der Fede­ral Reser­ve, ent­wi­ckelt und lie­fert ein kla­res Signal, das auf Ver­än­de­run­gen der Arbeits­lo­sen­quo­te beruht. Die jüngs­ten Arbeits­markt­da­ten haben nun zum ers­ten Mal seit der COVID-19-Kri­se im Jahr 2020 den Rezes­si­ons­in­di­ka­tor der Sahm-Rule aus­ge­löst, aller­dings unter unge­wöhn­li­chen wirt­schaft­li­chen Umständen.


Die Sahm-Rule basiert auf einer bestimm­ten mathe­ma­ti­schen Bezie­hung zur Arbeits­lo­sen­quo­te. Sie besagt, dass eine Rezes­si­on wahr­schein­lich begon­nen hat, wenn der glei­ten­de Drei­mo­nats­durch­schnitt der natio­na­len Arbeits­lo­sen­quo­te um min­des­tens einen hal­ben Pro­zent­punkt (0,5 %) gegen­über dem nied­rigs­ten Drei­mo­nats­durch­schnitt der vor­an­ge­gan­ge­nen zwölf Mona­te ansteigt. Die for­ma­le For­mu­lie­rung der Regel lautet:

Die Sahm-Regel wird durch fol­gen­de mathe­ma­ti­sche For­mel definiert:

wel­che Fol­gen­des beschreibt:
- St ist der Sahm-Rezes­si­ons­in­di­ka­tor zum Zeit­punkt t,
- Ut steht für die Arbeits­lo­sen­quo­te zum Zeit­punkt t,

Mit dem ers­ten Term wird der glei­ten­de Drei­mo­nats­durch­schnitt der Arbeits­lo­sen­quo­te berech­net,
Der zwei­te Term gibt den nied­rigs­ten Drei­mo­nats­durch­schnitt der Arbeits­lo­sen­quo­te in den letz­ten zwölf Mona­ten an.

Wenn St ≥ 0,5 ist, signa­li­siert die Regel, dass die Wirt­schaft in eine Rezes­si­on ein­ge­tre­ten ist.

In der Ver­gan­gen­heit hat sich die Sahm-Rule als äußerst zuver­läs­sig erwie­sen. Seit ihrer Ein­füh­rung hat sie jede offi­zi­el­le Rezes­si­on, wie sie vom Natio­nal Bureau of Eco­no­mic Rese­arch (NBER) klas­si­fi­ziert wur­de, kor­rekt ange­zeigt, ein­schließ­lich der Wirt­schafts­kri­sen von 1973-1975, 1981-1982, der frü­hen 1990er Jah­re, der Dot-Com-Bla­se 2001 und der Gro­ßen Rezes­si­on 2007-2009. Ihre Stär­ke liegt ins­be­son­de­re in der Mini­mie­rung von Fehl­si­gna­len, da die Arbeits­lo­sen­quo­te im Ver­gleich zu vola­ti­len Finanz­markt­in­di­ka­to­ren ten­den­zi­ell sta­bi­ler auf wirt­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen reagiert.

Die theo­re­ti­sche Grund­la­ge der Regel beruht auf der Beob­ach­tung, dass Rezes­sio­nen in der Regel mit einer raschen Ver­schlech­te­rung der Arbeits­markt­be­din­gun­gen ein­her­ge­hen. Die Arbeits­lo­sen­quo­te wird zwar häu­fig als nach­lau­fen­der Indi­ka­tor betrach­tet, ihre Ver­än­de­rungs­ra­te gibt jedoch wert­vol­le Hin­wei­se auf die wirt­schaft­li­che Dyna­mik. Clau­dia Sahm ent­warf die­se Regel mit dem Ziel, eine objek­ti­ve Echt­zeit-Mes­sung zu schaf­fen, die auto­ma­ti­sche fis­ka­li­sche Sta­bi­li­sa­to­ren aus­lö­sen könnte.

Die Sahm-Rule ist jedoch nicht ohne Ein­schrän­kun­gen. Als nach­lau­fen­der Indi­ka­tor bestä­tigt sie eine Rezes­si­on erst, wenn sie bereits begon­nen hat. Dar­über hin­aus kann sie bei der Erken­nung sehr kur­zer und star­ker Abschwün­ge, wie der zwei­mo­na­ti­gen COVID-19-Rezes­si­on im Jahr 2020, weni­ger effek­tiv sein. Struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen auf dem Arbeits­markt, ein­schließ­lich der Zunah­me der Gig-Eco­no­my-Jobs und der Tele­ar­beit, kön­nen eben­falls Anpas­sun­gen der Regel erfor­der­lich machen.

Die jüngs­te Aus­lö­sung der Sahm-Rule im Juli 2024 erfolg­te unter beson­de­ren Umstän­den. Die Arbeits­lo­sen­quo­te stieg auf 4,3 %, wäh­rend Öko­no­men erwar­te­ten, dass sie kon­stant bei 4,1 % lie­gen wür­de. Der Drei­mo­nats­durch­schnitt erreich­te 4,13 %, gegen­über dem bis­he­ri­gen Tief­stand von 3,5 % im Juli 2023. Mit die­ser Dif­fe­renz von 0,63 Pro­zent­punk­ten wur­de die 0,5-Punkte-Schwelle deut­lich über­schrit­ten. Bemer­kens­wert ist, dass die­ser Anstieg nicht auf Ent­las­sun­gen zurück­zu­füh­ren ist, son­dern viel­mehr auf ein grö­ße­res Arbeits­kräf­te­an­ge­bot bei einem anhal­tend posi­ti­ven Beschäf­ti­gungs­wachs­tum.
Clau­dia Sahm selbst äußer­te sich vor­sich­tig zu die­sem Signal und wies dar­auf hin, dass die der­zei­ti­ge Situa­ti­on von klas­si­schen Rezes­si­ons­mus­tern abweicht. Robus­te Wirt­schafts­da­ten, ein­schließ­lich eines anhal­ten­den BIP-Wachs­tums und sta­bi­ler Ver­brau­cher­aus­ga­ben, las­sen Zwei­fel an einem bevor­ste­hen­den Wirt­schafts­ab­schwung aufkommen.

Quel­le: https://alfred.stlouisfed.org/series?seid=SAHMREALTIME (Stand: 16:20 06.05.2025)

Für die Wirt­schafts­po­li­tik hat die­se Situa­ti­on wich­ti­ge Aus­wir­kun­gen. Die Fede­ral Reser­ve könn­te ihre restrik­ti­ve Geld­po­li­tik über­den­ken, wenn die Arbeits­lo­sig­keit wei­ter steigt. Gleich­zei­tig gewinnt die Dis­kus­si­on über auto­ma­ti­sche fis­ka­li­sche Sta­bi­li­sa­to­ren, wie sie von Sahm vor­ge­schla­gen wur­de, an Bedeutung.


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