Einzugsermächtigung

Sehr geehr­tes Mit­glied,
die Ein­zie­hung der Mit­glieds­bei­trä­ge ist regel­mä­ßig mit einem hohen Arbeits­auf­wand ver­bun­den.
Durch die Ertei­lung einer Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erleich­tern Sie uns die ver­wal­tungs­tech­ni­sche Arbeit erheb­lich. Auch für Sie ist die­se Vor­ge­hens­wei­se ein­fa­cher, denn Sie müs­sen kei­ne Über­wei­sung ver­an­las­sen.
Gegen­über dem Finanz­amt gilt die Abbu­chung von Ihrem Kon­to mit­tels Last­schrift als Rech­nung, wenn der Ver­wen­dungs­zweck ange­ge­ben ist.


    Bit­te belas­ten Sie alle künf­tig fäl­lig wer­den­den For­de­run­gen der Ver­ei­ni­gung Tech­ni­scher Ana­lys­ten Deutsch­lands e. V. mei­nem / unse­rem nach­ste­hen­den Konto:
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