Sehr geehrtes Mitglied,
die Einziehung der Mitgliedsbeiträge ist regelmäßig mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.
Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung erleichtern Sie uns die verwaltungstechnische Arbeit erheblich. Auch für Sie ist diese Vorgehensweise einfacher, denn Sie müssen keine Überweisung veranlassen.
Gegenüber dem Finanzamt gilt die Abbuchung von Ihrem Konto mittels Lastschrift als Rechnung, wenn der Verwendungszweck angegeben ist.